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30.06.2023

Kurzarbeit: Ab 1.7.2023 gelten wieder die Regelungen der Vor-Corona-Zeit

Alle Sonderregelungen und Erleichterungen bei der Beantragung von Kurzarbeit sind ausgelaufen!

Ab 1. Juli 2023 gesetzliche Voraussetzungen wie vor der Corona-Pandemie:

  • Ein Drittel (nicht mehr nur 10 Prozent) der Beschäftigten müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein.
  • Vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld müssen negative Arbeitszeitsalden aufgebaut werden.
  • Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen können kein Kurzarbeitergeld mehr nutzen.

Weitere Informationen hier bei der Arbeitsagentur

 

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