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05.02.2021

Achtung, Auslaufmodell!

Ab dem 1. September 2021 wird die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte gelten. Das hat zur Folge, dass erneut bestimmte Leuchtmittel ausgephast werden.

Bild: Pixabay – eichjoernchen

Um den Gesamtenergieverbrauch und die Treibhausemissionen zu reduzieren, hat die Europäische Union 2009 unter anderem die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) beschlossen. Deren Ziel ist es, den freien Verkehr mit Energie-betriebenen Produkten im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Ab dem 1. September 2021 gilt die neue Produktverordnung für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (2019/2020/EU). Daraus resultieren neue Energieeffizienzanforderungen, die eine Ausphasung bestimmter Lampen nach sich ziehen. Die Fortsetzung der Ausphasung erfolgt in zwei Etappen – zum 1. September 2021 sowie zum 1. September 2023.

Um Elektrobetriebe darüber zu informieren, welche Lampen zu welchem Stichtag nicht mehr eingesetzt werden dürfen, haben ZVEH, Lightcycle und licht.de, eine Initiative des ZVEI-Fachverbands, erneut ein gemeinsames Informations- und Übersichtsblatt herausgegeben. Dieses enthält Informationen zu den betroffenen Produkten, zu deren Entsorgung oder auch zu der Frage, wie mit Lagerbeständen umzugehen ist. Die Information ist hier zu finden.

Der ZVEH empfiehlt seinen Innungsmitgliedern, die Auswirkungen der neuen Produktverordnung bereits bei der Planung neuer Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen und Kunden über die bevorstehende Ausphasung bestimmter Leuchtmittel zu informieren, um Beleuchtungsanlagen möglichst zukunftssicher aufzubauen.

Quelle: ZVEH

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